Die Arbeitsleistung der Hebamme wird nach der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) berechnet und den Krankenkassen direkt in Rechnung gestellt. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung wie üblich an die Frau, die in Vorleistung tritt und ihre Kosten zurückerstattet bekommt.
Üblicherweise erheben wir eine IGeL-Leistung, die sogenannte Hebammen-Rufbereitschaft. Die Summe deckt den kompletten Rufbereitschaftszeitraum ab, das heißt die Zeit vom Betreuungsbeginn bis zur 36+6SSW für Schwangerschaftsbeschwerden, sowie von der 37+0 SSW bis zur 41+6 SSW für die Geburt.
Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass die Hebammen 24/7 für eine Geburtsbegleitung im jeweiligen Geburtszeitraum zur Verfügung stehen.
Die Krankenkassen der Kassenpatientinnen übernehmen üblicherweise einen Anteil der Rufbereitschaft, die Höhe des Betrages kann bei der entsprechenden Krankenkassen angefragt werden. Privatpatientinnen sollten sich über die Beteiligung der Kassen an den Kosten informieren.
Im Geburtshaus Münster liegt die Hebammenrufbereitschaftssumme gegenwärtig bei 900€.
Uns ist es wichtig zu erwähnen, dass die Geburt im Geburtshaus keine Frage des Geldes ist! Sollte es einer Familie nicht möglich sein, die Rufbereitschaftspauschale aufzubringen, dann finden wir immer eine individuelle Lösung. Die genauen Bedingungen zur außerklinischen Geburt erörtern wir gerne im persönlichen Gespräch.
Diese Informationen sollen einen ersten Einblick in die Arbeit im Geburtshaus Münster geben. Diese Aufführung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne können individuelle Fragen, Wünsche, Bedürfnisse oder Unsicherheiten per Mail, telefonisch oder persönlich mit uns besprochen werden.