Die Arbeitsleistung der Hebamme wird nach der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) berechnet und den Krankenkassen direkt in Rechnung gestellt. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung wie üblich an die Frau, die in Vorleistung tritt und ihre Kosten zurückerstattet bekommt.
Zusätzlich fallen Kosten zur Abdeckung der Hebammen-Rufbereitschaft an. Die Summe deckt den kompletten Rufbereitschaftszeitraum ab, das heißt die Zeit vom Betreuungsbeginn bis zur 36+6SSW für Schwangerschaftsbeschwerden, sowie von der 37+0 SSW bis zur 41+6 SSW für die Geburt.
Privatpatientinnen sollten sich über die Beteiligung der Kassen an den Kosten informieren. Die Krankenkassen der Kassenpatientinnen übernehmen üblicherweise einen Anteil der Rufbereitschaft. Im Geburtshaus Münster liegt die Gebühr gegenwärtig bei 900 €.
Uns ist es sehr wichtig zu erwähnen, dass die Geburt im Geburtshaus keine Frage des Geldes ist!
Sollte es einer Familie nicht möglich sein, die Rufbereitschaftspauschale aufzubringen, dann finden wir immer eine individuelle Lösung.